Holzbrütende Insekten verursachen Schäden am Holz durch die Anlage von Brutgängen, die mehr oder weniger tief ins Holz eindringen. Vor allem ist hier der Gestreifte Nutzholzborkenkäfer (Xyloterus lineatus) zu nennen, der im Wald stehende oder gefällte Stämme befällt. Die Käfer bohren ein Gangsystem in das Holz, in das sie die Eier legen und züchten in diesem einen Pilz, von dem sich die Larven später ernähren.
Trocknet das Holz ab, z. B. in der weiteren Verarbeitungskette beim Einschnitt im Sägewerk und der späteren Verwendung, sterben die Larven ab (die Fraßgänge verfärben sich auf derInnenseite dunkel bis schwarz). Weitere Schäden am verarbeiteten oder verbauten Holz sind beim Absinken der Holzfeuchte somit nicht mehr möglich. Auf der angeschnittenen Holzoberfläche ist der Befall an denFraßgängen (Bohrlöchern) mit einem Durchmesser von bis zu 2 mm zu erkennen.
Im Wesentlichen ist der Befall ein optischer Mangel ohne statische Auswirkung. Hinsichtlich der Festigkeit sind daher Fraßgänge bis zu 2 mm Durchmesser in den einschlägigen Bauholznormen zulässig. In DIN 4074-1 werden darüber hinaus auch größere Fraßgänge bis 5 mm Durchmesser, verursacht durch den Befall mit Holzwespen und Scheibenböcken erwähnt. Da Bohrlöcher dieser Größe in der Regel nur vereinzelt vorkommen, wird angenommen, dass auch diese keinen Einfluss auf die Festigkeitseigenschaften des Schnittholzes haben.
Weitere Infos erhalten Sie in diesem PDF.